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Neue Planungsgrundlage des DIBt. bzgl. Feuerschutzabschlüsse für Innentüren

Feuerschutzabschlüsse für Innentüren – Einbau in Wände und Anschluss an Bauteile – Mitteilung zur neuen Planungsgrundlage des DIBt.

Seit dem 07.12.2023 liegt die Mitteilung des Deutschen Institutes für Bautechnik (DIBt) zum Thema „Feuerschutzabschlüsse (Innentüren) – Einbau in Wände und Anschlüsse an Bauteile“ zur verbindlichen Anwendung vor. Das DIBt hat im Dezember 2023 Erläuterungen zum Einbau von Feuerschutzabschlüssen als Innentüren in Wände und zu deren Anschluss an Bauteile veröffentlicht. An das DIBt - Deutsches Institut für Bautechnik werden immer wieder Fragen zum Einbau von Feuerschutzabschlüssen nach allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen/allgemeinen Bauartgenehmigungen (abZ/aBG) herangetragen. Das zuständige Fachreferat „Brandschutz von Abschlüssen, Zubehörteile und Feststellanlagen“ hat deshalb Hinweise erarbeitetet, die häufige Fragen zum Einbau von Feuerschutzabschlüssen nach abZ/aBG in Wände bzw. zu deren Anschluss an Bauteile behandeln. In den Dokumenten sind verschiedene Einbausituationen erläutert und mit Skizzen ergänzt.

 

Dokument Hörmann
Dokument Schörghuber
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vom 03.05.2024 // Bauelemente